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Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Musikkollegium Winterthur kommt mit dem Anklicken des Feldes «Auftrag abschliessen» zustande, nachdem zuvor bestimmte Sitzplätze in einer bestimmten Vorstellung ausgewählt wurden und die Kunden- sowie die Kreditkartendaten in die entsprechend gekennzeichneten Felder eingegeben wurden.
Gekaufte Billette können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Verlorene Billette werden nur bei nummerierten Plätzen ersetzt.
Die Bezahlung ist nur mittels einer der folgenden Kreditkarten möglich: MASTER-CARD/EUROCARD und VISA.
Falls der Kunde die gekauften Billette an der Kasse abholt, werden keine Buchungsgebühren erhoben.
Falls der Kunde die Option «Zustellung (CHF 7)» wählt, erhält er die Billette per Post an die vom Kunden bezeichnete Versandadresse zugestellt. Für die Zustellung wird eine Gebühr von CHF 7 pro Buchung verrechnet.
Ermässigungen, insbesondere für Studenten/Schüler, Lehrlinge, AHV/IV-Bezüger, sowie die Kulturlegi und Gutscheine können via Internet nicht geltend gemacht werden.
Das Platzangebot für Billettverkäufe via Internet beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze.
Das Musikkollegium Winterthur behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist oder der Genuss der Vorstellung von diesem Platz aus wesentlich beeinträchtigt ist.
Das Musikkollegium Winterthur behält sich Programmänderungen bezüglich der Werke sowie der Besetzung vor, es besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.
Wird eine Vorstellung abgesagt, das Datum der Vorstellung geändert oder kann dem Kunden nach einer Sitzplatzreduktion kein anderer Platz zugewiesen werden, hat dieser Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises inklusive Buchungsgebühren. Der Anspruch verfällt 10 Tage nach dem Datum, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Datum hätte stattfinden sollen.
Ton- und Bildaufnahmen jeder Art sind nur mit vorgängigem schriftlichem Einverständnis des Musikkollegiums Winterthur gestattet.
Dieser Billettkaufvertrag untersteht Schweizer Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Winterthur.
Musikkollegium Winterthur, Juni 2007
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